Kooperative Bestandserhaltung für das Pflichtexemplar im Südwesten

Michael Fischer 19.10.2021 12.55 Uhr

DOI: https://doi.org/10.58019/xpx3-cb62

2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in den deutschen Archiven und Bibliotheken. Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur Einleitung von Gegenmaßnahmen dar. Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in Anspruch zu nehmen. (Druckschriften vor 1851 sind grundsätzlich in jedem noch vorhandenen Exemplar zu erhalten.)

Badische Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Badische Pflichtexemplare, die im Rahmen des Projekts bwLastCopies als „dauerhaft archiviert“ markiert werden konnten.

Was ist ein Pflichtexemplar? Und was eine Pflichtexemplarbibliothek?

Pflichtexemplare sind analoge und digitale Medien, also unter anderem Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books oder E-Journals, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind, egal ob die Medien von einem Verlag oder aber von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. 

Die Pflichtablieferung stellt sicher, dass die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle gesammelt und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufbewahrt wird. Dies geschieht auf Ebene des Bundes mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und auf Ebene der Länder mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die jeweils zuständige Landesbibliothek. In Baden-Württemberg teilen sich die Badische Landesbibliothek (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek (WLB) diese Aufgabe. Grundlage dafür ist das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz von 1976. 

Der Umfang der Literatur, die über das Pflichtexemplargesetz in den Bestand der BLB gelangt, ist dabei sehr groß: Allein 2020 lag der Anteil des Pflichtzugangs bei gedruckten Monographien bei 59%.
 

Bibliothekarischer Nachweis von Pflichtexemplaren

Die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken sind also dafür zuständig, alle in ihren territorialen Zuständigkeitsbereichen erschienenen Medien zu sammeln und dauerhaft zu archivieren. Das gilt ungeachtet früherer gesetzlicher Regelungen auch retrospektiv. 

Allerdings sind Pflichtexemplare in der Regel nicht in der K10plus-Datenbank kenntlich gemacht worden. In der K10plus-Datenbank verzeichnen die Bibliotheken in Baden-Württemberg und aus neun weiteren Bundesländern ihren Bestand. Um Bestandserhaltungsmaßnahmen und Archivierungsabsprachen in der Datenbankstruktur verzeichnen zu können, wurde im Rahmen des KEK-Projekts Einheitlicher Nachweis (2016–2018) ein neues Datenfeld geschaffen, in dem zum Beispiel Entsäuerungsmaßnahmen oder eine dauerhaft gesicherte Archivierung eines Titels eingetragen werden können. 

Zum Beispiel ist der 1979 bei Nomos in Baden-Baden erschienene Titel: Krankenhäuser als Unternehmen ein badisches Pflichtexemplar. Er befindet sich in den Beständen von 34 Bibliotheken, die im K10plus katalogisieren, darunter auch die BLB. Da er im oben genannten Datenfeld als badisches Pflichtexemplar mit Bestand an der BLB markiert ist, gilt die Archivierung als dauerhaft gesichert. Die anderen besitzenden Bibliotheken können diesen Titel theoretisch aussondern. Das so markierte Pflichtexemplar wäre auch jenes Exemplar, das prioritär zu entsäuern ist. 

Badisches Pflichtexemplar "Die Universität Heidelberg ihren Studenten im Feld. Neujahr 1916"

Die Universität Heidelberg ihren Studenten im Feld. Neujahr 1916 – auch dieses badische Pflichtexemplar konnte als „dauerhaft archiviert“ markiert werden.

Massenauszeichnung in der K10plus-Verbunddatenbank

Die K10plus-Datenbank beinhaltet 200 Millionen Bestandsnachweise. Um alle badischen Pflichtexemplare mit einer Erhaltungsverpflichtung markieren zu können, mussten erst alle in Baden erschienenen Titel aus der Gesamtdatenmenge extrahiert werden. (In der hier dargestellten Massenauszeichnung im Rahmen des Projekts bwLastCopies wurden nur monographische Druckschriften in Bibliotheken in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt.) Um diese Titel herauszufiltern, wurde im Rahmen des Projekts bwLastCopies eine Liste aller baden-württembergischer Orte erstellt. Mit ihr wurde der gesamte Titeldatenbestand im K10plus abgefragt. Alle so als badische Pflichttitel identifizierten Titel wurden dann in einem weiteren Schritt mit einer Erhaltungsverpflichtung markiert. Insgesamt wurden bei 441.000 badischen Pflichtexemplaren, die sich im Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen.

Ein signifikanter Anteil der badischen Pflichtexemplare befindet sich jedoch gar nicht im Bestand der BLB, sondern in den Beständen anderer baden-württembergischer Bibliotheken. Für den Zeitraum von 1851 bis heute trifft dies auf 20 Prozent aller badischen Pflichtexemplare zu! Der historische Bestand der BLB an Druckschriften aus Baden ist aus zwei Gründen sehr rudimentär: Das Pflichtexemplarrecht in Baden war zwischen 1868 und 1936 ausgesetzt, weshalb ein Großteil des badischen Schrifttums gar nicht in ihren Bestand gelangte. Und auch das, was in diesem Zeitraum als badisches Druckerzeugnis in die BLB gelangte, ist nicht erhalten, denn die BLB erlitt 1942 kriegsbedingt einen Totalverlust ihres Druckschriftenbestandes.

Da die badischen Pflichtexemplare in anderen Bibliotheken ebenfalls vor Aussonderung bewahrt bzw. als zu entsäuerndes Exemplar gekennzeichnet werden sollten, wurde auch hier eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Das erfolgte absteigend nach historischer bzw. gegenwärtiger „Zuständigkeit“: beginnend bei der anderen baden-württembergischen Pflichtexemplarbibliothek, der WLB, darauf folgend die badischen und dann die württembergischen Universitätsbibliotheken sowie anschließend alle anderen wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Wenn sich nun ein badischer Titel nicht im Bestand der BLB, dafür aber zum Beispiel im Bestand der Universitätsbibliothek Heidelberg befindet, ist dieser nun ebenfalls im K10plus als badisches Pflichtexemplar markiert. Falls der Titel dort ausgesondert werden soll, bietet die Universitätsbibliothek Heidelberg den Titel der BLB zur Übernahme an.

So wurde für 109.000 badische Pflichtexemplare, die sich nicht im Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. 

Modellprojekt im Rahmen von bwLastCopies

Insgesamt konnten im Rahmen des baden-württembergischen Projekts bwLastCopies in den K10plus-Datenbank 550.000 monographische Druckschriften als dauerhaft archiviert markiert werden. Wozu dient das badische Modellprojekt nun aber?

Zum einen als Referenz für die KEK-Strategie einer Massenentsäuerung in verteilter regionaler Zuständigkeit. Mit den nun in der K10plus-Datenbank markierten badischen Pflichttiteln verfügt die KEK nicht nur über eine genaue Mengenangabe, sondern auch über eine genaue Zuordnung der Zuständigkeiten. 

Zum anderen ist mit der retrospektiven Massenauszeichnung aller monographischen badischen Druckschriften ab 1851 ein erster Ausgangspunkt für ein bundesweites Gesamtsystem zur Bestandserhaltung geschaffen worden. Weitere freiwillige, kooperativ und überregional zu organisierende Erhaltungsverpflichtungen der Regionalbibliotheken anderer Bundesländer sind ja jetzt schon möglich – mit dem K10plus steht zudem in zehn von 16 Bundesländern eine gemeinsame Datengrundlage zur Verfügung.

Badische Landesbibliothek
Bestandserhaltung
Pflichtexemplar
Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Schriftlichen Kulturguts

Nicht unterstützter Web-Browser!

Ihr verwendeter Web-Browser ist veraltet und kann daher einige der modernen Funktionen der Webseite www.blb-karlsruhe.de nicht unterstützen.
Um diese Webseite nutzen zu können und sich sicher im Internet zu bewegen, verwenden Sie bitte einen der folgenden Web-Browser:

Mozilla inc., Firefox
Google inc., Chrome
Google inc., Chromium