Informationsversorgung der Hochschulen

Julia von Hiller 9.2.2021 13.30 Uhr

DOI: https://doi.org/10.58019/z26m-5j96

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2020 das Vierte Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Im neugefassten Paragraphen zur „Informationsversorgung“ sind nun auch die Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart und das Bibliotheksservicezentrum in Konstanz berücksichtigt, deren Dienstleistungen die Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg seit jeher selbstverständlich nutzen und deren weitreichende Unterstützung für Forschung und Lehre nun auch eine gesetzliche Grundlage hat.

In § 28 Abs. 4 heißt es über die Hochschulen: „Sie arbeiten in einem kooperativen Leistungsverbund mit der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart nach Maßgabe von § 6 zusammen [§ 6 regelt das Zusammenwirken der Hochschulen untereinander und mit anderen Einrichtungen]. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Landesbibliotheken durch die Bereitstellung von Medien zur Informationsversorgung an den Hochschulen beitragen und Aufgaben der Informationsvermittlung und der Bereitstellung von Lernorten für diese übernehmen.“

Damit sind drei der wesentlichen Dienstleistungen der beiden Landesbibliotheken für die Hochschulen benannt:

Bereitstellung von Medien

Tatsächlich tragen die beiden Landesbibliotheken entscheidend zur Literatur- und Informationsversorgung der Universitäten und Hochschulen bei, vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Dies lässt sich einerseits am hohen Anteil der aktiven Benutzerinnen und Benutzer der Landesbibliotheken – weit mehr als die Hälfte davon sind Studierende – und andererseits am hohen Aufkommen der Fernleihbestellungen aus den Universitäts- und Hochschulbibliotheken des Landes ablesen. 

In Karlsruhe etwa sind 95% aller Studierenden der Pädagogischen Hochschule zugleich Nutzerinnen und Nutzer der BLB. Die historisch ausgerichteten Disziplinen des KIT profitieren außerordentlich vom umfassenden Angebot der BLB, ebenso die Kunst- und Musikhochschulen, wobei die letzteren an der BLB auch auf einen großmaßstäblich ausgebauten Bestand an Musiknoten zugreifen können. Wie überhaupt die umfassenden Sammlungen in den Landesbibliotheken den Hochschulen einen riesigen Fundus an Quellenmaterial für historisch ausgerichtete Fragestellungen aller Fachdisziplinen bieten. „Primärquelle“ oder „Sekundärliteratur“: die BLB bietet alles. Sie stellt es ganz direkt für den Hochschulbetrieb bereit und pflegt selbstverständlich auch eigene Semesterapparate für einzelne Lehrveranstaltungen.

Aufgaben der Informationsvermittlung

Beide Landesbibliotheken engagieren sich sehr im Bereich der Informationsvermittlung für Studierende, sei es im persönlichen Beratungsgespräch oder durch spezifisch am Bedarf ausgerichtete Schulungsangebote.  Dabei besteht ein enger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in den Hochschulbibliotheken, die eigene Angebote für ihre Studierenden bereithalten und dankbar sind für die professionelle Ergänzung durch die Landesbibliotheken.

An der BLB unterstützt das Team der Teaching Library Studierende aktiv bei der individuellen Recherche nach wissenschaftlicher Literatur und bei der Weiterentwicklung ihrer Informationskompetenz. Sie bietet zielgruppenspezifische, modular aufgebaute Schulungen auf verschiedenen Niveaus für die Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, deren Konzepte auf dem Framework for Information Literacy for Higher Education der American Library Association basieren. Sie ergänzt das fachspezifische Angebot durch Schulungen der bibwerkstatt zum wissenschaftlichen Schreiben und Publizieren sowie zur Plagiatsvermeidung und zur Nutzung der Literaturverwaltungssoftware Citavi. Literatur zum Thema „Wissenschaftliches Arbeiten“ bietet die studierBar mit einem breiten Angebot zu den Themen Lernen, Recherchieren, Forschen, Schreiben und Präsentieren, das thematisch sortiert zum schnellen Mitnehmen bereitgestellt ist.

Bereitstellung von Lernorten

Ganz unverzichtbar für die Studierenden sind die Lern- und Arbeitsplätze in den Räumen der BLB und im Wissenstor als dem Lehr- und Lernzentrum der Badischen Landesbibliothek. Es ist für verschiedenste Bedürfnisse an Lernumgebungen gesorgt; Räume für individuelles Lernen und online buchbare Gruppenarbeitsräume ermöglichen über das WLAN der BLB Zugang auch zum gesamten digitalen Medienbestand. Der gemeinsam mit der KIT-Bibliothek betriebene Seatfinder zeigt die aktuelle Belegungsquote von Einzelarbeitsplätzen an der BLB, den Bibliotheken des KIT, der Hochschule Karlsruhe und der Dualen Hochschule an, so dass jederzeit von überallher sichtbar ist, wo die Karlsruher Studierenden aktuell noch einen geeigneten Platz zum Lernen finden. Die Lernraumentwicklung der Karlsruher Bibliotheken ist eng aufeinander abgestimmt und wird als gemeinsames Projekt koordiniert vorangetrieben.

Und noch viel mehr … der gemeinsame Bibliotheksausweis

Sehr vereinfacht wird den Studierenden in Karlsruhe das Arbeiten in und mit der BLB durch den Gemeinsamen Ausweis der Karlsruher Bibliotheken. Studierende des KIT, der Hochschule Karlsruhe, der Pädagogischen Hochschule und der Dualen Hochschule können bei der Anmeldung ihren Studierendenausweis als BLB-Ausweis freischalten lassen und damit Medien ausleihen, unsere elektronischen Angebote, das Internet und das WLAN nutzen, im Wissenstor arbeiten, Gruppenarbeitsräume reservieren sowie Schließfächer und Bücherwagen im Lesesaal buchen. 

… Unterstützung im Geschäftsbetrieb

Und nicht zu vergessen: Als zentrale Einrichtungen des Landes leisten die Landesbibliotheken für die Hochschulen auch manches, was deren Geschäftsbetrieb zu Gute kommt. Bei ihnen ist die Ausbildung des mittleren und höheren Bibliotheksdienstes etatisiert. Sie sind Multiplikatoren im Schulungsgeschäft bei der Einführung neuer bibliothekarischer Regelwerke oder Datenformate. Gemeinsam organisieren sie den Bücherautodienst und das Umladezentrum für den Fernleihverkehr innerhalb des Landes – eine Leistung, von der alle Hochschulen direkt oder indirekt profitieren. Sie übernehmen zentrale Aufgaben bei der Überlieferungssicherung in Baden-Württemberg. Und sie erleichtern tagtäglich mit vielen kleinen Dienstleistungen vor Ort den Kolleginnen und Kollegen in den Hochschulbibliotheken das Alltagsgeschäft. 

Dieser seit Jahrzehnten erbrachte Dienst für die Forschenden und Lernenden in den Universitäten und Hochschulen des Landes hat nun Gesetzesrang. Wir freuen uns, dass unser kooperativer Leistungsverbund für die Wissenschaft in Baden-Württemberg jetzt eine über das Gewohnheitsrecht hinaus gültige und tragfähige Grundlage hat.

Auch unsere Schwester WLB in Stuttgart macht heute auf die Neuerung aufmerksam ...

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