Chronik 1500–1770
Die Badische Landesbibliothek geht auf die Büchersammlung des Markgrafen Christoph I. von Baden (1453–1527) zurück, die er um das Jahr 1500 in seiner damaligen Residenz in Pforzheim anlegte. Ein exaktes Gründungsdatum lässt sich nicht benennen. Sein vermutlich um 1490 in Paris entstandenes Gebetbuch gilt heute als das älteste Zeugnis markgräflichen Buchbesitzes.
Der aus Pforzheim gebürtige Humanist Johannes Reuchlin (1455–1522) vermachte seine bedeutende Gelehrtenbibliothek mit seltenen hebräischen und griechischen Handschriften dem Chorherrenstift in Pforzheim. Seit 1523 war sie zusammen mit der Büchersammlung der badischen Markgrafen in der Stifts- und Schlosskirche St. Michael in Pforzheim aufgestellt. Der Basler Reformator Johannes Oecolampadius entlieh 1528 eine griechische Handschrift zu Forschungszwecken und bedankte sich beim Markgrafen Philipp I. (1479–1533) für das Entgegenkommen. Damit ist der erste Ausleihvorgang in der Geschichte der Badischen Landesbibliothek dokumentiert.
Mit der 1535 vollzogenen Teilung der badischen Herrschaft wurden auch die Bücher zwischen Pforzheim und Baden-Baden aufgeteilt. Da Markgraf Karl II. (1529–1577) seine Residenz 1565 von Pforzheim nach Durlach verlegte, fanden seine Bücher in der dortigen Karlsburg einen neuen Aufbewahrungsort. Als in den folgenden Jahrhunderten das Oberrheingebiet zum Schauplatz von Kriegen wurde, mussten beide Büchersammlungen mehrmals außerhalb des Landes in Sicherheit gebracht werden. Ein Teil der Bücher fiel 1689 der Zerstörung Durlachs zum Opfer.
Mit der Errichtung der Schlösser in Karlsruhe und in Rastatt entstanden neue Bibliotheksquartiere. Die ehemals Durlacher Bücher wurden in einem 1765 vollendeten Nebengebäude des Karlsruher Schlosses aufgestellt, und die ehemals Baden-Badener Bücher zogen in das Rastatter Schloss. Als Baden 1771 wiedervereinigt wurde, konnten auch die Büchersammlungen in Karlsruhe zusammengeführt werden. Der gemeinsame Bestand wurde damals auf 20.000 Bände geschätzt.
Aus dem Januar 1771 stammt die erste, von Markgraf Karl Friedrich (1728–1811) erlassene Benutzungsordnung der markgräflichen Bibliothek. Diese enthielt erstmals eine Verpflichtung zur Abgabe von Druckerzeugnissen aus badischen Buchdruckereien an die Hofbibliothek in jeweils zwei Exemplaren. Und sie erlaubte den Gebrauch der Bibliothek all jenen, „die sich dem Studium der Wissenschaften und der schönen Künste widmen“.
Weiterführende Literatur:
- Ehrle, Peter Michael: Vom markgräflichen Sammeleifer zur staatlichen Erwerbungspolitik. Zur Geschichte der Badischen Landesbibliothek. In: Paul-Ludwig Weinacht (Hrsg.): Baden – 200 Jahre Großherzogtum. Vom Fürstenstaat zur Demokratie, Freiburg 2008, S. 139–152.
- Syré, Ludger: Die Geschichte der Bibliothek – eine Chronik in Daten und Bildern. In: Buch – Leser – Bibliothek : Festschrift der Badischen Landesbibliothek zum Neubau / hrsg. von Gerhard Römer. Karlsruhe 1992, S. 13–31. Erhältlich im Shop der BLB.
- Stamm, Gerhard: Markgräflich badische Büchersammlungen – erhaltene Bestände. In: Buch – Leser – Bibliothek : Festschrift der Badischen Landesbibliothek zum Neubau / hrsg. von Gerhard Römer. Karlsruhe 1992, S. 127–159. Erhältlich im Shop der BLB.
Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden. Paris, 15. Jahrhundert. Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Cod. Durlach 1, Fol. 18v.