Anmeldung
Ihren Bibliotheksausweis erhalten Sie am Anmeldeschalter des Servicezentrums. Sie können damit Medien ausleihen, unsere elektronischen Angebote, das WLAN nutzen, im Wissenstor arbeiten, Gruppenarbeitsräume reservieren sowie Schließfächer und Bücherwagen im Lesesaal buchen. Die Benutzung der in den Räumen der Landesbibliothek frei aufgestellten Bestände und die Recherche im Katalog plus erfordern keine Anmeldung.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Benutzungsordnung der Badischen Landesbibliothek an. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise. Die Weitergabe Ihres Ausweises an Dritte ist nicht gestattet. Bitte teilen Sie uns Namens- bzw. Adressänderungen zeitnah mit. Melden Sie einen Ausweisverlust unverzüglich, damit wir Ihr Konto sperren können. So verhindern Sie, dass Ihr Ausweis unrechtmäßig genutzt wird und wir Sie für entstehende Schäden haftbar machen.
Kontakt:
Servicezentrum
T +49 721 175-2221
service@blb-karlsruhe.de
Anmeldeschalter im Servicezentrum
Anmeldung von Personen
Sie möchten als Einzelperson die Dienstleistungen der Badischen Landesbibliothek nutzen? In diesem Fall melden Sie sich als natürliche Person, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, an der Badischen Landesbibliothek an. Zugelassen werden Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder erwerbstätig sind. Personen, für die das nicht gilt, können mit Auflagen zugelassen werden. Bitte treten Sie diesbezüglich ggf. vorab mit uns in Kontakt.
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung. Andere Dokumente wie z.B. ein Führerschein können nicht akzeptiert werden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung vor Ort das ausgefüllte Anmeldeformular mit. Bei Minderjährigen ist die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular erforderlich.
Ausweise anderer Institutionen
Studierende folgender Hochschulen können bei der Anmeldung ihren Studierendenausweis als Bibliotheksausweis freischalten lassen:
- KIT Karlsruhe
- Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Duale Hochschule Karlsruhe
Ab August 2018 ausgestellte Ausweise der Stadtbibliothek Karlsruhe können ebenfalls für die Nutzung der Badischen Landesbibliothek freigeschaltet werden. Gegebenenfalls sind Nutzungsgebühren gemäß der Bibliotheksgebührenverordnung für die Badische Landesbibliothek zu entrichten.
↑Online-Anmeldung
Sie haben auch die Möglichkeit, sich bereits vor Ihrem ersten Besuch der BLB online zu registrieren. So geht es bei der Anmeldung vor Ort schneller.
Ihr vorläufiges Benutzerkonto mit eingeschränkten Funktionen ist vier Wochen lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Aktivierung an unseren Serviceschalter und erhalten dort auch Ihren Bibliotheksausweis. Minderjährige bringen zur Aktivierung das Formular zur Einverständnis- und Garantieerklärung eines Erziehungsberechtigten mit.
Mit Ihrem vorläufigen Benutzerkonto können Sie bis zu fünf Medien aus dem Geschlossenen bzw. Außenmagazin vorbestellen und direkt nach der Aktivierung Ihres Bibliothekskontos vor Ort mitnehmen. Außerdem können Sie für bis zu fünf entliehene Medien eine Vormerkung eintragen. Die Nutzung unserer elektronischen Angebote ist jedoch erst nach der Aktivierung vor Ort möglich.
Falls Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Online-Anmeldung Ihr Benutzerkonto nicht vor Ort aktivieren, werden Ihre bei der Online-Anmeldung übermittelten Daten wieder gelöscht.
↑Anmeldung von Institutionen
Sie möchten als Institution die Dienstleistungen der Badischen Landesbibliothek nutzen? In diesem Fall melden Sie sich als juristische Person an der Badischen Landesbibliothek an. Zugelassen werden Bibliotheken von Behörden, Instituten, Anstalten, Firmen und Verbänden, die in Baden-Württemberg ihren Sitz haben.
Bitte beantragen Sie ein Konto für eine Institution mit diesem Anmeldeformular. Für die Kontoführung ist ein Verantwortlicher zu benennen, der zugleich unser Ansprechpartner innerhalb Ihrer Institution ist. Er kann eine andere Person berechtigen, den Ausweis abzuholen. Diese bringt ihren Personalausweis/Reisepass zur Anmeldung mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem institutionellen Ausweis nicht unser komplettes Datenbankangebot nutzen können.
↑Benutzungsgebühr
Für die Nutzung der Badischen Landesbibliothek wird nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg eine Benutzungsgebühr erhoben. Diese beträgt:
- für volljährige Personen sowie für juristische Personen 30,00 EUR für einen Jahresausweis bzw. 8,00 EUR für einen Dreimonatsausweis.
- für Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) 15,00 EUR für einen Jahresausweis. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zur Anmeldung/Verlängerung mit.
Die Gebühr wird bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises bzw. bei der Verlängerung der Gültigkeit fällig. Teilzahlungen und Rückerstattungen sind nicht möglich.
Von der Benutzungsgebühr befreit sind:
- Minderjährige ab 10 Jahren
- Schüler, Auszubildende, Studierende und Referendare, die einen entsprechenden aktuellen Nachweis vorlegen
- An Institutionen des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Personen, die die Badische Landesbibliothek zu dienstlichen Zwecken nutzen. Der dienstliche Bedarf ist schriftlich durch die Amts- bzw. Behördenleitung im Antrag auf die Befreiung von der Benutzungsgebühr zu bestätigen. Dieser Nachweis ist bei der Ausstellung bzw. der Verlängerung des Bibliotheksausweises vorzulegen.
- Öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und Institutionen des Landes Baden-Württemberg, welche die Bibliothek für dienstliche Zwecke nutzen.
Verlängerung der Geltungsdauer
Die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises kann nur verlängert werden, wenn keine Gebühren zur Zahlung offen sind. Für die Verlängerung der Geltungsdauer Ihres Bibliotheksausweises legen Sie bitte Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.
Haben sich die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung zum Verlängerungszeitpunkt verändert, wird die Gebühr auf Grund der neuen Sachlage festgesetzt. Haben Sie Anspruch auf fortgesetzte Gebührenermäßigung bzw. -befreiung, legen Sie die entsprechenden Dokumente bitte erneut vor. Die neue Gültigkeitsfrist beginnt mit Ablauf des bisherigen Gültigkeitsdatums.
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