NS-Raubgut

Bibliotheken haben im Dritten Reich auf verschiedene Weise von den Beutezügen und Unterdrückungsmaßnahmen des NS-Regimes profitiert: Sie dienten als Sammelstellen für verbotene Literatur, waren Nutznießer von der Enteignung der aus rassischen und politischen Gründen verfolgten Personen und Körperschaften und erhielten Zuweisungen aus den während des Krieges als Beutegut verschleppten Büchern und Bibliotheken.

In einer gemeinsamen Erklärung „zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Dezember 1999 ihre Bereitschaft erklärt, das noch im Besitz öffentlicher Einrichtungen befindliche NS-Raubgut zu ermitteln und an die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer zurückzuerstatten.

Entsprechend dieser Selbstverpflichtung hat die Badische Landesbibliothek von 2016 bis 2020 ihren Buchbestand auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut überprüft. Gefördert mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste und des Landes Baden-Württemberg hat sie ihren Zugang aus der Kriegs- und Nachkriegszeit einer systematischen Sichtung per Autopsie unterzogen.

Für die Badische Landesbibliothek als kriegszerstörte Institution war diese Ermittlungsarbeit eine besondere Herausforderung. Beim Bombenangriff in der Nacht zum 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut beinahe vollständig vernichtet; nur 1.274 Druckschriftenbände überstanden die Brandnacht im Keller des zerstörten Gebäudes am Friedrichsplatz. Das in der Zeit von 1933 bis zum 2. September 1942 für die Badische Landesbibliothek erwiesenermaßen aus verschiedener Provenienz erworbene NS-Raubgut im Druckschriftenbereich ist demnach nicht mehr erhalten und kann aufgrund der fehlenden Verwaltungsakten und Akzessionsjournale auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden.

Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke waren bereits 1939 in verschiedene Depots ausgelagert worden und haben das Kriegsende 1945 unversehrt überstanden, darunter auch einige 1934/35 aus arisierten Antiquariaten erworbene Autographe des 19. Jahrhunderts und das 1938 aus dem Besitz der Architektenwitwe Marie Curjel erworbene Stammbuch des Malers Johann Friedrich Helmsdorf (K 2479). Marie Curjel war jüdischer Abstammung und beging 1940 in Karlsruhe Suizid vor der drohenden Deportation; das Stammbuch wurde im November 2020 an ihre Erben restituiert. Ebenso problematisch ist der Ankauf von Briefen des Künstlers Hans Thoma an den Kunsthistoriker Konrad Fiedler und den Musiker Hermann Levi (K 2497) die über das Auktionshaus Stargardt 1938 in die Badische Landesbibliothek gelangten; beider Witwe Mary Levi war schon 1919 gestorben, doch ist ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt im Kontext der Verfolgung jüdischer Bürgerinnen und Bürger sehr wahrscheinlich.

Dass die Badische Landesbibliothek wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen von Beschlagnahmung und Enteignung von Kulturgut profitierte, belegt auch eine Restitutionsakte der Jahre 1952–1954 aus den Beständen des Generallandesarchivs Karlsruhe zu Dr. Wilhelm Rosenberg (GLAK 235 Nr. 30961); die Badische Landesbibliothek erwarb 1941 Teile aus dessen bibliophiler Sammlung und hat dafür später Entschädigung geleistet. Gemäß dem Jahresbericht von Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager hat dieser im Winter 1940/1941 „eine Reihe jüdischer Büchersammlungen in Karlsruhe, Pforzheim und Bühl besichtigt und die Sicherstellung wertvoller Teile derselben in der Landesbibliothek veranlasst.“ Darunter fiel auch die Privatbibliothek seines aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassenen Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser.

Heute noch vorhandenes NS-Raubgut „aus zweiter Hand“ befindet sich in jenen Beständen, die sofort nach dem Bombenangriff und mit finanzieller Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden sehr rasch wieder aufgebaut worden sind. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager sandte zahlreiche Bittschreiben um Überlassung von entbehrlichem Bibliotheksgut an Bibliotheken, Archive, Schulen, Behörden etc. Im Frühjahr 1943 forderte ein Erlass des Badischen Innenministeriums die Kommunen auf, entbehrliche Druckschriftenbestände, die der staatlich angeordneten Altpapiersammlung zugeführt werden sollten, zunächst einmal der Badischen Landesbibliothek anzubieten. Andernorts requirierte Bände „aus volks- und reichsfeindlichem Vermögen“ wurden bedenkenlos angenommen; auch von der „Reichstauschstelle“ wurden Bände für den Wiederaufbau übernommen. Unmittelbar nach der Zerstörung erhielt die Badische Landesbibliothek zudem außerplanmäßig staatliche Wiederaufbaumittel in Höhe von 150.000 Reichsmark, die sie auch in den Kauf bei Antiquariaten investierte, die sich an Raubgut bereichert hatten.

In einem während der Jahre 2017–2019 durchgeführten Projekt hat die Badische Landesbibliothek ihren Monographien-Zugang der Jahre 1942–1950 auf inkorporiertes NS-Raubgut hin untersucht. 37.200 Bände wurden in sechs Verdachtskategorien klassifiziert und mit allen Provenienzmerkmalen und Verdachtsmomenten dokumentiert. Zusätzlich wurden die nach dem Brand entstandenen Akten der Bibliothek und die noch vorhandenen Unterlagen anderer Landesbehörden und Dienststellen auch aus der Zeit vor dem Brand in Bezug auf Abgabe- und Übernahmevorgänge gesichtet, um Provenienzen hinreichend zu klären. In einem einjährigen Folgeprojekt wurde im Jahr 2020 der ab 1942 wiederaufgebaute Zeitschriftenbestand überprüft. Die Dokumentation erfolgte in der kooperativen Provenienzdatenbank Looted Cultural Assets. Sicher als NS-Raubgut klassifizierte Objekte wurden als Funde an die internationale Lost Art-Datenbank gemeldet. Das geraubte jüdische Eigentum oder geraubtes Eigentum anderer verfolgter Individuen oder Institutionen wird restituiert. 

Weiterführende Literatur:

  • Vogl, Ulrike; Hiller von Gaertringen, Julia: NS-Raubgut-Forschung an der Badischen Landesbibliothek. Eine Bilanz. - In: Bibliotheksdienst 54 (2020), 10-11, S. 781–792. - Zum archivierten Objekt
  • Vogl, Ulrike: „Wenn die Autopsie nicht ausreicht, sprechen hoffentlich die Akten?! Provenienzforschung in der Badischen Landesbibliothek (BLB)“, Vortrag gehalten auf dem 107. Deutschen Bibliothekartag in Berlin am 14.6.2018. - Zum archivierten Objekt

 

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