Verlängerung
Unter „Ausleihen zeigen oder verlängern“ erhalten Sie Einblick in das Fälligkeitsdatum Ihrer Ausleihen. Sie können die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Medien bis zu dreimal verlängern. Eine Verlängerung ist frühestens zehn Tage vor Ablauf der jeweiligen Leihfrist möglich. Die neue Leihfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Verlängerung vornehmen.
Sie können über den Button
- „Alle verlängern“ die Leihfristen sämtlicher Medien, die innerhalb der nächsten zehn Tage fällig werden, verlängern.
- „Markierte Titel verlängern“ nur diejenigen Titel verlängern, die Sie durch Anhaken ausgewählt haben.
Nach der Verlängerung wird Ihnen der aktualisierte Kontostand angezeigt. Für abgelehnte Verlängerungen beachten Sie bitte die Spalte „Hinweis“. Eine telefonische Fristverlängerung wird pauschal für alle Medien vorgenommen, deren verbleibende Leihfrist zehn Tage oder weniger beträgt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich:
- bei Medien, deren Frist bereits dreimal verlängert wurde. Bitte legen Sie diese Medien für eine erneute Ausleihe am Serviceschalter vor.
- bei vorgemerkten Medien
- bei gesperrtem Konto. Dies geschieht z.B., wenn die Gültigkeit Ihres Benutzerkontos abgelaufen oder Ihr Konto mit Gebühren über 100,00 EUR belastet ist.
- bei Kurzausleihen (z.B. iPads)
Leihfristen von Fernleihen können grundsätzlich maximal nur einmal verlängert werden. In seltenen Fällen ist diese Verlängerung jedoch von der gebenden Bibliothek ausgeschlossen.