Regionaler und überregionaler Leihverkehr
Neben die Bereitstellung von Literatur aus den eigenen Beständen trat seit 1890 die Literaturvermittlung aus fremden Beständen. Die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek schloss sich dem gesamtdeutschen Leihverkehr an. Sie verlieh Werke aus ihrem Bestand an andere dem Leihverkehr angeschlossene Bibliotheken und erhielt dafür bei Bedarf Werke von diesen.
Ein größeres Problem in diesem System waren die unterschiedlichen Regelungen für die Versand- und Portokosten. Portofreiheit im gesamtdeutschen Leihverkehr war ein angestrebtes Ziel aller teilnehmenden Bibliotheken. 1905 wurde den Wissenschaftlichen Bibliotheken Badens im innerbadischen Leihverkehr Portofreiheit gewährt, diese Portofreiheit wurde 1906 auf den Versand an die in Baden wohnenden Einzelbenutzer ausgedehnt. Zu einer gesamtdeutschen Portofreiheit kam es nie. Die Kosten für Porto und Versand nach der aktuellen Regelung trägt immer die bestellende Bibliothek. Die vom Benutzer erhobene Bestellgebühr deckt nur einen minimalen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Ausleihformular für den Postversand der Großherzoglich Badischen Hof- und Landesbibliothek.
Genutzt für ein Schreiben an Herrn Feldunterarzt Kiefer in Rheinsheim, 7. Dezember 1914.
Für den Postversand an auswärtige Benutzer gab es spezielle Formulare, in die nur der entliehene Buchtitel einzutragen war. Der Empfänger hatte den Erhalt der Sendung mit einem beigefügten Empfangsschein zu quittieren. Die Rücksendung erfolgte auf seine Kosten, wobei die Bücher jeweils einzeln „tunlichst in Zeitungspapier“ eingewickelt werden sollten, um Beschädigungen auf dem Postweg zu verhindern.
Badische Landesbibliothek
Rückseite des Ausleihformulars für den Postversand der Großherzoglich Badischen Hof- und Landesbibliothek.
Mit den aktuellen Benutzungsregelungen.
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Sammlungsgebäude am Friedrichsplatz.
Postkarte. Ungelaufen.
Badische Landesbibliothek, K 3300,2
Bestellschein vom 9. März 1916.
Der rechte (fehlende) Abschnitt des zweiteiligen Bestellscheins wurde mit dem Buch dem Benutzer ausgehändigt, der linke Abschnitt wurde als „Vertreter“ bis zur Rückgabe im Regal belassen, um nachvollziehbar zu halten, wer das dort Fehlende entliehen hatte.
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Empfangsbestätigung für ein über die Fernleihe aus der Stuttgarter Landesbibliothek entliehenes Buch vom 17. März 1916.
Für den Leihverkehr zwischen badischen und württembergischen Bibliotheken wurde die Kostenfreiheit schon vor dem Ersten Weltkrieg bilateral geregelt.
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Fernleihgesuch für ein in Karlsruhe nicht vorhandenes theologisches Werk,
unterzeichnet von Bibliotheksdirektor Theodor Längin (1867–1947), 19. März 1920.
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Begleitschreiben für eine Fernleihsendung an die Städtische Volksbücherei Baden-Baden vom 6. Juli 1932.
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Schreiben der Stadtbücherei Baden-Baden an die Badische Landesbibliothek vom 18. Juli 1975 mit Zusendung eines
Begleitschreibens zur Fernleihsendung an die Städtische Volksbücherei Baden-Baden vom 19. August 1933.
Dazu Dankschreiben der Badischen Landesbibliothek vom 22. Juli 1975.
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Begleitschreiben für die Ausleihe dreier Handschriften zur Nutzung in der Städtischen Volksbücherei Baden-Baden vom 29. April 1933, unterzeichnet von Karl Preisendanz.
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Moriz Carriére:
Ästhetik mit Charakteristiken epochemachender Kunstwerke und ihrer Meister.
München, Wintersemester 1867/68.
Kollegheft von Oskar Eisenmann
Moriz Carrière (1817–1895) lehrte ab 1854 Kunstgeschichte an der Akademie der Künste Berlin.
Badische Landesbibliothek Cod. Karlsruhe 2331
Kein Digitalisat erstellt
Handschrifteninventar K 2317–2451
Der Kunsthistoriker Oskar Eisenmann (1842–1933), Direktor der Kasseler Gemäldegalerie, lebte nach seiner Pensionierung ab 1909 in Karlsruhe. Die von ihm jahrzehntelang aufbewahrte Münchener Vorlesungsmitschrift wurde kurz vor seinem Tod für die Badische Landesbibliothek erworben und unter der Zugangsnummer 1933 Nr. 56 in das Handschrifteninventar eingetragen.
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