Reproduktionen

Scanner und Kopierer

 

Scanner

Im Erdgeschoss, im Lesesaal und im dritten Obergeschoss des Offenen Magazins stehen Ihnen Aufsichtscanner kostenlos zur Verfügung. Sie können Ihre Scans auf einem USB-Stick speichern oder bis zu einer Größe von 20 MB per E-Mail verschicken. Die Scans sind für den persönlichen Gebrauch nach § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG bestimmt. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.

Kopierer

Papierkopien können Sie kostenpflichtig an zwei Münzkopiergeräten im Lesesaal bzw. im Foyer erstellen. Die Geräte ermöglichen sowohl Schwarzweiß- als auch Farbkopien, sie bieten auch eine Druck- und Scanfunktion.

Betreiber der Geräte ist die Firma K & S Citystore in Karlsruhe. Sie sorgt von Montag bis Freitag für deren Funktionsfähigkeit und behebt Probleme innerhalb von 24 Stunden. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Betreiber (Telefonnummer bei den Kopierern), das Bibliothekspersonal kann hier nicht für Sie tätig werden. Im K & S Citystore, unmittelbar in Nachbarschaft des Wissenstores, können sie weitere Kopiergeräte nutzen.

Die Kopien sind für den persönlichen Gebrauch nach § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG bestimmt. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.

Zu sehen ist der Detailausschnitt eines Touchbedienfelds von einem Scanner. Eine Hand bedient dieses Feld gerade.

Kostenloses Scannen in der BLB

Digitale Reproduktionen bestellen

 

Herstellung von Reproduktionen

Die Digitalisierungswerkstatt fertigt digitale Reproduktionen aus den breit gefächerten Sammlungsbeständen der Badischen Landesbibliothek kostenpflichtig für Sie an. Dies betrifft insbesondere schützenswerte und nicht ausleihbare Bestände, Zeitungen und Bücher. Die Ausführung erfolgt vorbehaltlich der technischen und organisatorischen Möglichkeiten der Werkstatt. Eine Digitalisierung ist nur möglich, wenn der Erhaltungszustand des Buches dies erlaubt. Eine Digitalisierung setzt nach deutschem Recht voraus, dass der Tod des Urhebers mindestens 70 Jahre zurückliegt. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Bitte benutzen Sie das elektronische Bestellformular (deutsch/englisch) oder geben Sie ein Auftragsformular ab, das Sie im Servicezentrum, im Lesesaal und im Lesesaal Sammlungen erhalten. Der Mindestbestellwert beträgt 6,00 EUR.

Die Annahme und Bearbeitung der Reproduktionsaufträge setzt voraus, dass die in § 7 Bibliotheksgebührenverordnung aufgeführten Nutzungsbedingungen anerkannt werden. Rechtliche Grundlage unserer Preisliste zu Entgelten für Reproduktionsdienstleistungen ist das Landesgebührengesetz in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Bibliotheksgebührenverordnung. Bei Bestellung aus dem Ausland erfolgt die Lieferung der Reproduktionsarbeiten nur gegen Begleichung der Vorausrechnung.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche. Eine Termingarantie können wir nicht übernehmen. Die bestellten Reproduktionsarbeiten können Sie am Serviceschalter abholen. Alternativ können Sie sich gegen Übernahme der Versandkosten die Reproduktionsarbeiten zuschicken lassen. Eine Lieferung per E-Mail ist nicht möglich. Wir behalten uns vor, die in Ihrem Auftrag hergestellten Digitalisate, vor allem in Gänze digitalisierte Werke, im Internet bereitzustellen.

Publikation von Reproduktionen

Texte und Bilder aus ihren alten und wertvollen Bibliotheksbeständen dürfen gemäß § 7 Bibliotheksgebührenverordnung nur mit Zustimmung der Badischen Landesbibliothek veröffentlicht werden. Bitte stellen Sie gegebenenfalls einen entsprechenden schriftlichen Antrag.

Bei einer Publikation ist die Benutzerin bzw. der Benutzer für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Auch nach Erteilung der Publikationsgenehmigung behält die Landesbibliothek das Recht, die betreffenden Texte oder Bilder selbst zu veröffentlichen oder Dritten die Publikation zu gestatten. Publikationen, in denen entsprechende Abbildungen enthalten sind, sind der Badischen Landesbibliothek in einem Exemplar kostenlos zu überlassen. Die Landesbibliothek kann auf die Abgabe verzichten.

Die Nutzung einer Reproduktion ist entgeltfrei, wenn die Publikation wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Zwecken dient und nicht in überwiegend gewerblichem Interesse liegt. Ein gewerbliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller eine selbstständige Tätigkeit ausüben, aus der Nutzung vor allem einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen wollen und regelmäßig am allgemeinen Geschäftsleben teilnehmen. In diesem Fall werden – ungeachtet etwaiger Honorarforderungen der Rechteinhaber – Entgelte für Reproduktionsdienstleistungen gemäß unserer Preisliste erhoben. Rechtliche Grundlage dieser Preisliste ist das Landesgebührengesetz in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Bibliotheksgebührenverordnung.

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