Regionale Aufgaben
Als Regionalbibliothek ist die Badische Landesbibliothek zuständig für die bedarfsgerechte Informationsversorgung derjenigen, die in Baden wohnen oder arbeiten und zu Bildungs- oder Forschungszwecken Zugriff auf wissenschaftliche Literatur benötigen. Insofern bezieht sich ihre regionale Funktion in erster Linie auf ihre Benutzerinnen und Benutzer. Sie bezieht sich aber auch auf die Literatur- und Sammlungsbestände, die bei ihr archiviert werden und die das Land Baden-Württemberg als wichtigen Teil seiner kulturellen Überlieferung langfristig erhalten will.
Im Rahmen des bundesweit arbeitsteiligen Systems der Literatur- und Informationsversorgung erfüllen die Badische und die Württembergische Landesbibliothek zentrale Aufgaben für die Sammlung und Bereitstellung der Literatur aus und über Baden-Württemberg. Auf gesetzlicher Grundlage verantworten sie die Überlieferung der in unserem Bundesland erstellten Veröffentlichungen aller Art. Ihre weitergehende Verpflichtung gehört der möglichst lückenlosen Sammlung, Erschließung und Bereitstellung der Literatur über das Land Baden-Württemberg. Sie dokumentieren dieses Regionalschrifttum in der Landesbibliographie Baden-Württemberg. Dabei werden alle Publikationsformen und Materialtypen, insbesondere auch die Non-Print-Medien, berücksichtigt.
Die BLB gewährleistet den umfassenden und direkten Zugang zu den spezifisch badischen Ressourcen. Diesem Auftrag kamen die Hofbibliothekare seit jeher nach; erstmals schriftlich fixiert findet er sich in den Statuten von 1874, nachdem die Bibliothek in die Verwaltung des Staates übergegangen war und sich für die Bürger des Landes geöffnet hatte: „Vollständig soll erworben werden die auf Baden bezügliche Literatur.“ Mit ihrem auf Vollständigkeit angelegten Bestand an gedruckten und elektronischen Publikationen aus und über Baden dokumentiert die BLB die Entwicklung des badischen Landesteils auf einzigartige Weise.
Offenes Magazin der Badischen Landesbibliothek
Pflichtexemplarrecht: Literatur aus Baden
Unterstützung bei der Sammlung der regionalen Literatur erhielt die Badische Landesbibliothek durch ihr Recht auf Zensur- bzw. Pflichtexemplare. Die Benutzungsordnung von 1771 erwähnte zum ersten Mal die unentgeltliche Ablieferung je eines im Inland gedruckten Werkes an die Hofbibliothek. 1936 wurde das „Gesetz über die Abgabe von Freistücken der im Lande Baden erscheinenden oder daselbst zum Druck gelangten Druckwerke an die Badische Landesbibliothek“ erlassen, das Zuwiderhandlungen mit Geld- oder Haftstrafe bedrohte.
Pflichtexemplare sind Medien, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abgeliefert werden müssen. Sinn dieser Regelung ist es, durch die Abgabe der Pflichtexemplare die gesamte Medienproduktion eines Landes vollständig an einer Stelle zu sammeln und aufzubewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs erscheinen oder aber von einem Verein, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden.
Die heute gültige Regelung stammt aus dem Jahr 1976, als das „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ erlassen wurde. Es verpflichtet die Verleger in Baden-Württemberg, ihre Publikationen an die beiden Landesbibliotheken abzuliefern. Diese sammeln die der Pflichtabgabe unterworfenen Medien und stellen sie zur Nutzung bereit. Neben den gedruckten unterliegen auch die audiovisuellen und elektronischen Medien auf Datenträgern sowie seit einer Gesetzesnovelle 2007 die digitalen Medien in nichtphysischer Form (Netzpublikationen) der Pflichtabgabe.
Die Zahl von derzeit jährlich ca. 40.000 Einheiten Pflichtzugang an der BLB beweist die Bedeutung dieses Rechts. Viele der gesammelten Schriften überliefern wesentliche Informationen über Baden-Württemberg. Sie sind wertvolle Quellen und Zeitzeugnisse auch für kommende Generationen. Da die Ablieferungspflicht für Veröffentlichungen aller Art gilt, findet sich in der BLB in großem Umfang auch Literatur nichtwissenschaftlichen Inhalts, z.B. Kinderbücher, Comics, Kochbücher und die ganze Bandbreite der Zeitschriften des Burda-Verlages. Besonders im Bereich der außerhalb des Buchhandels erscheinenden sog. Grauen Literatur, unabhängig von deren Publikationsform bzw. Materialtyp, erzielen die Landesbibliotheken aufgrund ihrer regionalen Präsenz eine hohe Sammeldichte und sind großenteils einzige Anbieter dieser Ressourcen.
Netzpublikationen, die dem Pflichtexemplarrecht unterliegen, werden gesammelt, erschlossen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Realisierung des elektronischen Pflichtexemplars für verlegerische Netzpublikationen ist aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen nur in einem eng gesteckten organisatorisch-technischen Rahmen möglich. Die Bereitstellung der Publikationen kommerzieller Verlage erfordert ein automatisiertes Ablieferungsverfahren ebenso wie ein differenziertes Rechtemanagement für den Endnutzer. Der Nachweis der Publikationen erfolgt über den Katalog plus. Aus Lizenzgründen kann auf die Volltexte nur an einem Arbeitsplatz im Lesesaal zugegriffen werden.
Das Pflichtexemplarrecht ist zugleich Voraussetzung für die der Intention nach lückenlose Sammlung des Regionalschrifttums und dessen Verzeichnung in der Landesbibliographie Baden-Württemberg.
↑Comics aus dem Sammlungsbestand der Badischen Landesbibliothek
Landeskunde: Literatur über Baden
Literatur über Baden sammelt die BLB mit dem Anspruch auf Vollständigkeit. Die Sammlung landeskundlicher Veröffentlichungen umfasst außer den Buchhandelsveröffentlichungen insbesondere die sog. Graue Literatur, also Firmenschriften, Vereinsfestschriften, Examensarbeiten, Amtsschrifttum etc.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts enthielt die „badische Abteilung“ mehr als 18.000 Bände; 1930 bereits 50.000 Bände und 1942, am Vorabend der Brandkatastrophe, die zur Vernichtung des Gesamtbestandes führte, 69.700 Bände. Insbesondere diese Literatur wurde nach 1942 wiederbeschafft. Die Neuzugänge ab 1942 sind anfänglich getrennt von den übrigen Fächern aufgestellt worden, werden seit 1975 aber in den Normalbestand integriert, so dass sich die Anzahl relevanter Titel nicht quantifizieren lässt.
↑Offenes Magazin der Badischen Landesbibliothek
Landesbibliographie Baden-Württemberg Online
Die Landesbibliographie Baden-Württemberg enthält Literaturhinweise, die das gesamte Land, einzelne Landesteile, Regionen, Orte oder Persönlichkeiten betreffen. Erfasst wird Literatur zu allen Lebens- und Wissensbereichen, u.a. Landesgeschichte, Landesnatur, Recht und Verwaltung, Wirtschaft, Bevölkerung und Soziales, Kunst und Kultur. Einbezogen sind Bücher und Broschüren, Aufsätze aus Zeitschriften oder Sammelbänden sowie audiovisuelle und elektronische Medien ab dem Erscheinungsjahr 1973 – im Buchhandel erschienene ebenso wie außerhalb des Buchhandels erschienene Literatur. Mittlerweile sind über 450.000 Titel nachgewiesen. Die integrierte Personendatenbank gibt Auskunft über mehr als 46.000 Persönlichkeiten aus Baden und Württemberg.
Die Landesbibliographie Baden-Württemberg entstand 1973 und wird seitdem gemeinsam von der Badischen Landesbibliothek und der Württembergischen Landesbibliothek erarbeitet. Die kommunale Neugliederung gab Anlass, die bis dahin getrennt voneinander bestehenden Bibliographien zur badischen und württembergischen Geschichte zu vereinen. Die Bibliographie der Badischen Geschichte mit der bis 1972 erschienenen Literatur über Baden ist volltextlesbar in den Digitalen Sammlungen der BLB zu finden. Die Landesbibliographie von Baden-Württemberg mit dem Titelmaterial der Jahre 1973–2000 erschien zunächst im Druck. Inzwischen ist das gesamte Titelmaterial seit 1973 mit allen Vorteilen einer Datenbankrecherche online verfügbar.
↑Online-Recherche mit iPads
BOA – Amtsdruckschriften aus Baden-Württemberg
Amtsdruckschriften aus Baden-Württemberg werden im Baden-Württembergischen Online-Archiv (BOA) gesammelt, erschlossen, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und für die Zukunft archiviert. Verantwortlich für den Dienst sind die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe, die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Alle hier gesammelten Publikationen sind über den Katalog Plus welteit greifbar.
Im ersten Schritt wurden in BOA gemäß Anordnung der Landesregierung über die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken vom 9.10.2006 sowie gemäß Mustererlass der Kultusministerkonferenz vom 5.7.2007 die in elektronischer Form erscheinenden Amtsdruckschriften des Landes erschlossen. Diese Publikationen sind ohne Zugriffsbeschränkung weltweit nutzbar.
Recherche im Lesesaal der BLB
LEO-BW – Landeskunde entdecken online
Das landeskundliche Informationssystem LEO-BW (Landeskunde entdecken online) bietet einen vernetzten Zugang zu wichtigen Informationen, multimedialen Inhalten, Quellen und Literatur aus und über Baden-Württemberg an. 45 Institutionen aus Wissenschaft und Kultur wirken daran mit und bürgen für die Seriosität und Attraktivität des Angebots. Federführend bei der Umsetzung und Steuerung von LEO-BW ist das Landesarchiv Baden-Württemberg.
Das Spektrum ist vielseitig: Orte, Personen, Denkmäler, Bücher, Karten, Archivalien, Videos, Fotos, Porträts, Urkunden, Geodaten, Klöster, Statistiken, Luftbilder, Ortsansichten etc. sind digital zugänglich. Das Angebot ist kostenlos nutzbar und wendet sich an alle Bürger, die sich für das Land interessieren; es hält Ressourcen bereit, die vom Schüler über den Reisenden bis zum Forschungsspezialisten jedermann nutzen kann.
↑Online-Recherche eines Nutzers
Regionale Sammlungsbestände
Der Auftrag der BLB, das für die kulturelle Überlieferung des Landes Baden-Württemberg bedeutende Schrifttum zu sichern, bezieht sich nicht nur auf veröffentlichte Literatur. Auch Handschriften und Nachlässe von Schriftstellern, Musikern oder Künstlern, die in Baden gelebt und gewirkt haben, werden gesammelt, erschlossen und für die Forschung bereitgestellt. Auch hier übernimmt die BLB eine zentrale Aufgabe für das Land.
↑RegionaliaOpen - Ihre eigene landeskundliche Veröffentlichung
Sie publizieren selbst über Baden oder die Region im Südwesten? Und Sie möchten Ihre Publikation(en) gern als elektronische Ressource im Open Access zur Verfügung stellen, weil Sie sich davon eine stärkere Verbreitung und Nutzung erwarten? Sie möchten das aber nur tun, wenn eine qualifizierte und verlässliche Institution garantiert, dass Ihre Publikation schnell und einfach griffbereit ist und zugleich dauerhaft sicher aufbewahrt und zugänglich gehalten wird? Dann vertrauen Sie sie uns an! Wir beraten Sie gern.
Die Badische Landesbibliothek mit ihrer besonderen regionalen Verantwortung stellt Ihnen nämlich nicht nur die gesamte bereits erschienene Literatur zur Region am Oberrhein zur Verfügung. Sie bietet Ihnen mit dem Repositorium RegionaliaOpen – Open-Access-Publikationsserver für den Südwesten zugleich auch die Infrastruktur für Ihre eigene Veröffentlichung und sorgt für deren weltweit auffindbaren Nachweis. RegionaliaOpen ist ein landeskundliches Fachrepositorium, das im Unterschied zu rein institutionellen Repositorien einen inhaltlichen Zusammenhang bietet und zugleich über die bloße Bereitstellung von Publikationen hinaus für Qualität bürgt. Schauen Sie direkt in RegionaliaOpen nach, wer hier noch alles publiziert!
Unser Angebot kommt insbesondere dann für Sie in Frage, wenn Sie außeruniversitär in der Fachwissenschaft, in Archiven, Museen, Arbeitskreisen oder Geschichtsvereinen tätig sind und Ihre Publikationen zu landeskundlich relevanten Themen nicht auf einem institutionellen Schriftenserver publizieren können. Oder dann, wenn Sie sich von dem landeskundlichen Bezugsrahmen unseres Repositoriums eine stärkere Wahrnehmung Ihres Textes durch den gewünschten Adressatenkreis erwarten.
↑