Gebühren

Die Badische Landesbibliothek wendet die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Erhebung von Bibliotheksgebühren an. Daneben gilt die Benutzungsordnung der Badischen Landesbibliothek.

Die Badische Landesbibliothek erhebt eine jährliche Benutzungsgebühr. Durch Fernleihbestellungen, Auslagenersatz, überzogene Ausleihen und Ersatzbeschaffungen bei verlorenen oder beschädigten Medien können für Sie weitere Gebühren entstehen. Diese werden in Ihrem Konto verzeichnet.

Ein Ausschnitt aus einem Regal aus dem Offenen Magazin

 

Badische Landesbibliothek Karlsruhe

Fernleihgebühren

Gebühren für die Vermittlung von Medien im Deutschen Leihverkehr der Bibliotheken regelt die Leihverkehrsordnung. Danach wird für jede aufgegebene Bestellung eine Gebühr von 1,50 EUR erhoben. Werden für Sie Kopien gefertigt, so sind bis zu 20 Kopien gebührenfrei, für jede weitere Kopie werden 0,10 EUR erhoben. Kosten, die von der verleihenden Bibliothek der empfangenden Bibliothek in Rechnung gestellt werden, sind von der Bestellerin oder dem Besteller zu tragen. Bei Vermittlung von Bibliotheksgut im internationalen Leihverkehr sind sämtliche Auslagen von der Bestellerin oder dem Besteller zu erstatten.

 

Auslagenersatz

Für ein Benachrichtigungsschreiben beim Eintreffen von Vormerkungen oder Fernleihen erhebt die Badische Landesbibliothek einen Auslagenersatz in Höhe von 0,85 EUR. Im Katalog plus können Sie die Benachrichtigungsart auf kostenfreie E-Mail-Benachrichtigungen umstellen.

 

Mahn- und Überschreitungsgebühren

Bitte beachten Sie: Eine rechtzeitige Verlängerung von Leihfristen ist kostenlos. Sobald jedoch eine Leihfrist überschritten ist, erhalten Sie automatisiert eine gebührenpflichtige Mahnung.

Die Zahlungspflicht setzt mit dem Zeitpunkt der Ausfertigung dieser Mahnung ein. Nach der ersten Mahnung erfolgen die weiteren Mahnungen nach jeweils zehn Kalendertagen.

Kosten für Mahnungen pro entliehener Einheit:

1. Mahnung 1,50 EUR
2. Mahnung 5,00 EUR
3. Mahnung 10,00 EUR
4. Mahnung 10,00 EUR

Bei der 4. Mahnung sind somit 26,50 EUR pro entliehener Einheit zu entrichten.

Medien aus Präsenzbeständen können nur mit verkürzten Sonderleihfristen ausgeliehen werden. Bei Fristüberschreitung erheben wir pro Öffnungstag eine Gebühr von 3,00 EUR je ausgeliehener Einheit.

Mahnungen gelten als zugestellt, wenn wir sie an die von Ihnen angegebene Adresse schicken. Halten Sie daher Post- und E-Mail-Adressen immer aktuell. Sollten Sie keine Erinnerungsmail bekommen haben, entbindet Sie das nicht von entstandenen Mahngebühren. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse können Sie unter „Mein Konto“ selbst vornehmen. Änderungen Ihrer Postadresse teilen Sie bitte persönlich am Serviceschalter oder per E-Mail an service@blb-karlsruhe.de mit.

Sie können Ihre Mahngebühren bar, mit EC-Karte oder durch Überweisung auf folgendes Konto begleichen:

Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN DE 02 6005 0101 7495 5301 02
BIC SOLADEST600
Baden-Württembergische Bank

Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen 1310453681253 und Ihre Benutzernummer an. Bitte verwenden Sie dabei ausschließlich Ziffern und einen Schrägstrich als Trennzeichen, z.B. 1310453681253/310062758921.

Ersatzbeschaffungen und Reparaturen

Wenn Sie ausgeliehene Medien verlieren, beschädigen oder nach der vierten Mahnung nicht zurückgeben, sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur zu erstatten. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 40,00 EUR pro Einheit erhoben.

Bitte weisen Sie gleich beim Empfang eines Mediums das Personal am Serviceschalter auf Beschädigungen hin, da Sie gemäß § 6 Abs. 4 der Benutzungsordnung für den Schaden haftbar sind, wenn er nicht bereits durch uns dokumentiert wurde.

 

Verlorene Bibliotheksausweise

Für die Neuerstellung eines beschädigten oder verlorenen Bibliotheksausweises wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben.

 

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