Infos für Verleger digitaler Publikationen
Müssen elektronische Publikationen abgeliefert werden?
Seit der Novellierung des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart“ vom 12. Februar 2007 sind Verleger in Baden und Württemberg verpflichtet, der Badischen sowie der Württembergischen Landesbibliothek neben ihren physischen Pflichtexemplaren auch ihre digitalen Publikationen abzuliefern.
Wie liefere ich meine Netzpublikationen ab?
Bitte verwenden Sie eines der folgenden Formulare, damit wir Sie zielgerichtet im weiteren Prozess unterstützen können:
Falls Sie spezifische Fragen zum Formular oder der Ablieferung haben, dann melden Sie sich bitte beim Team Netzpublikationen: epflicht@blb-karlsruhe.de.
Welche digitalen Publikationen müssen abgeliefert werden?
Ablieferungspflichtig sind alle elektronischen Publikationen, die von Ihnen als in Baden ansässiger Verleger bzw. Autor herausgegeben werden.
Wie läuft eine Ablieferung ab?
Sie liefern E-Books ab?
- Sie melden sich als neuer Lieferant über folgendes Formular: www.blb-karlsruhe.de/die-blb/formulare/e-pflicht-registrierungsformular
- Sie erhalten Logindaten zum Einwählen auf die Seite: www.epflicht-bw.de/.
- Sie laden Ihre E-Books über ein Webformular über die Seite www.epflicht-bw.de hoch und liefern somit ab.
Sie liefern E-Journals ab?
- Sie melden sich als neuer Lieferant über folgendes Formular: https://www.blb-karlsruhe.de/die-blb/formulare/e-pflicht-registrierungsformular
- Wenn Sie bereits Logindaten für https://www.epflicht-bw.de/ erhalten haben, dann entfällt Schritt 1 + 2.
- Bevor Sie E-Journals an uns abliefern können, müssen Sie diese E-Journals über dieses Formular an uns ankündigen: https://www.blb-karlsruhe.de/die-blb/formulare/e-pflicht-meldeformular
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, wenn Sie mit der Ablieferung Ihres E-Journals beginnen können.
- Sie laden die einzelnen Hefte oder Aufsätze über die Seite https://www.epflicht-bw.de/ hoch und liefern somit ab.
Wenn einzelne Kapitel veröffentlicht werden, sind diese dann ablieferungspflichtig?
Wenn Sie E-Journals abliefern müssen und die Teile liegen Ihnen nur als einzelne Aufsätze vor, dann liefern Sie diese als einzelnen Aufsätze bei uns ab. Zuvor müssen Sie das E-Journal über folgendes Formular: https://www.blb-karlsruhe.de/die-blb/formulare/e-pflicht-meldeformular melden.
Muss die Veröffentlichung bei Änderungen neu abgeliefert werden?
Wenn Sie Änderungen in dem Originaltext vornehmen, handelt es sich um eine neue Auflage des Textes. Diese ist damit ablieferungspflichtig.
Wie ist es, wenn wir gemeinsam mit anderen Einrichtungen Herausgeber sind? Sind diese Veröffentlichungen ebenfalls durch uns ablieferungspflichtig?
Diese Veröffentlichungen sind ebenfalls ablieferungspflichtig. Alle Veröffentlichungen, bei denen Sie als Herausgeber genannt sind, fallen unter die Ablieferungspflicht.