Leihgaben für Ausstellungen

Die Badische Landesbibliothek unterstützt Ausstellungen, die mit einer wissenschaftlichen Zielsetzung hinterlegt sind, mit Leihgaben aus ihren Beständen. Eine Übersicht, welche Werke Sie derzeit in Ausstellungen außerhalb der Badischen Landesbibliothek entdecken können, finden Sie hier.

Dafür ist der Abschluss eines Leihvertrags erforderlich.

Leihanfragen richten Sie bitte mindestens drei Monate vor Eröffnung der geplanten Ausstellung über das entsprechende Formular an die Direktion der Badischen Landesbibliothek. Bitte beachten Sie, dass Leihgesuche aus konservatorischen oder anderen Gründen auch abgelehnt werden können.

Generell gilt bei historischen Beständen eine Leihfrist von maximal drei Monaten, über die im Einzelfall entschieden wird. Genaueres finden Sie in unseren Leihbedingungen.

Reproduktionsbestellungen für Abbildungen in Katalogen oder Werbemedien zur Ausstellung fordern Sie bitte unabhängig vom Leihvertrag über das Bestellformular der Digitalisierungswerkstatt an.

Handschriften und Drucke dienen – auch wenn sie museale Ansprüche erfüllen – bestimmungsgemäß wissenschaftlichen Zwecken und beruflicher Arbeit und Fortbildung. Ihre Darbietung in Ausstellungen entzieht sie der regulären Benutzung und gefährdet ihre Erhaltung. Zudem zählen Handschriften und Drucke – insbesondere solche mit farbigen Illustrationen – zu den licht- und klimaempfindlichsten Kulturdokumenten. Sie werden verschlossen in verdunkelten Magazinen aufbewahrt und in der Regel nur kurzfristig zur Einsicht vorgelegt. Eine Darbietung in Ausstellungen über Wochen und Monate hinweg bedeutet für sie eine akute Gefährdung und verkürzt auch ihre Lebensdauer.

Die Badische Landesbibliothek bittet daher um Verständnis, dass von Seiten des Leihnehmers strenge konservatorische Auflagen zu erfüllen sind, um das Risiko von Beschädigungen auf ein Minimum zu reduzieren.

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