Jahresgebühr

Für die Nutzung der Badischen Landesbibliothek wird nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg eine Benutzungsgebühr erhoben. Diese beträgt für volljährige Personen sowie für juristische Personen 30,00 EUR für einen Jahresausweis bzw. 8,00 EUR für einen Dreimonatsausweis. Geregelt ist auch, wer einen Ermäßigungstatbestand erfüllt. Die Gebühr wird bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises bzw. bei der Verlängerung der Gültigkeit fällig. Schüler, Studierende, Auszubildende und Referendare können die Badische Landesbibliothek kostenfrei nutzen.

Jobs

Die Badische Landesbibliothek beschäftigt neben ihrem Stammpersonal in vielen Bereichen Studierende als Hilfskräfte mit Verträgen über jeweils acht oder zehn Wochenstunden. Ein so wissenschaftsnaher Arbeitsplatz hat viele Vorteile. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Eine Übersicht der offenen Stellenangebote gibt es hier.

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