Badische Revolution

Dr. Ludger Syré

Zu sehen ist die erste Seite der Karlsruher Zeitung vom 14. November 1918 mit der Proklamation des Thronverzichts durch den Großherzog von Baden.

Karlsruher Zeitung vom 14.11.1918.

Am 14. November 1918 erklärte der badische Großherzog seinen vorläufigen Thronverzicht, indem er mitteilen ließ, dass er auf die Ausübung seiner Regierungsgewalt verzichte. Die Vorläufige Volksregierung unter ihrem Präsidenten Anton Geiß erklärte Baden im gleichen Atemzug zur freien Volksrepublik und kündigte die Wahl zur Nationalversammlung für den 5. Januar 1919 an. Endgültig verzichtete Friedrich II. auf seinen Thron am 22. November 1918. Der Wechsel der Staatsform spiegelte sich zwischen diesen beiden Daten im Untertitel der Karlsruher Zeitung wider: Aus dem Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden wurde der Badische Staatsanzeiger. Die Karlsruher Tageszeitungen, von der BLB digitalisiert und ins Netz gestellt, sind eine hervorragende Quelle für die Verfolgung des damaligen Geschehens.

Badische Landesbibliothek, Ze 3
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Zu sehen ist das Titelblatt von Friedrich Hubers Veröffentlichung zur Geschichte der badischen Verfassung. Das V des Wortes "Verfassung" ist typographisch hervorgehoben.

Huber, Friedrich:
Geschichte der badischen Verfassung. Zum hundertsten Jahrestag ihrer Verleihung.
Bühl: Selbstverlag 1918.

Die von Friedrich Nebenius (1784–1857) entworfene, von Großherzog Karl 1818 unterzeichnete Badische Verfassung galt u.a. wegen ihrer Grundrechtsgarantien als eine der modernsten Verfassungen im Deutschen Reich. Auch wenn sie im Laufe der Zeit mehrere Änderungen erfahren hatte, war sie in ihren Grundzügen auch nach 100 Jahren noch gültig. Deshalb wurde sie 1918 entsprechend gefeiert, in der Presse ebenso wie in Publikationen. Eine kurze Würdigung stammte von dem Professor an der Realschule in Bühl, Friedrich Huber. Wie alle anderen Jubiläumsautoren ahnte auch Huber nichts davon, dass die Tage der großherzoglichen Verfassung gezählt sein würden.

Badische Landesbibliothek, 91 K 1211
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Zu sehen ist die Zeitungsseite aus der Zeitung "Der Volksfreund", auf welcher der Aufruf des Wohlfahrtsausschusses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung abgedruckt ist.

Der Volksfreund. Tageszeitung für das werktätige Volk Mittelbadens vom 11.11.1918.

Gemeinsam mit dem Soldatenrat gab der tags zuvor zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung geschaffene Wohlfahrtsausschuss am 10. November 1918 die Bildung und Zusammensetzung einer neuen Regierung bekannt. Am 11. November druckte der Volksfreund, eine der Sozialdemokratie nahestehende Karlsruher Tageszeitung, den Aufruf ab. Der Volksfreund informierte seine Leser außerdem über die dem Deutschen Reich auferlegten Waffenstillstandsbedingungen und über die Abdankung des Kaisers als eine „kläglich mißlungene Tragikomödie“. Beim Karlsruher Tagblatt verhinderten Soldaten den Abdruck eines Aufrufs des Karlsruher Wohlfahrtsausschusses, weil sie die darin enthaltene Aussage zu den Soldatenräten nicht billigten: somit erschien die dritte Seite der Tagblattausgabe vom 10. November mit einer weißen Stelle.

Badische Landesbibliothek, Ze 164
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Zu sehen ist das Titelblatt des Vorentwurfs für die Verfassung der Volksrepublik Baden. Das Exemplar trägt den Stempel des Badischen Landtags mit dessen Aussonderungsvermerk.

Vorentwurf für die Verfassung der Volksrepublik Baden. Ausgearbeitet im Auftrag der außerordentlichen Landesversammlung der Volksräte Badens vom 11.XII.1918 von der Siebener-Kommission.
Freiburg im Breisgau: Guenther, 1918.

1918 setzten die badischen Soldatenräte eine Verfassungskommission ein, die unter Federführung von Dr. Hans Proesler, Mitglied der Politischen Abteilung des Freiburger Soldatenrates, einen Verfassungsentwurf vorlegte. Weitere Mitglieder waren Dr. Max Emil Kraus, Dr. Richard Kleineibst, Emil Baer, Hermann Füg, Siegwart und Neumann. Der eigentlichen Verfassung setzte die Kommission die Grundrechte des werktätigen Volkes voran; das Wahlrecht galt für alle Volksgenossen über 20 Jahren und schloss Frauen ein. Die Räteverfassung blieb ein Entwurf. Realität wurde die Verfassung der Republik Baden vom 21. März 1919.

Badische Landesbibliothek, O 43 A 2144
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Die Illustration von Hellmut Eichrodt zeigt einen Kriegsheimkehrer, der seine Frau umarmt vor eine badischen Flagge, die vom Sohn, links neben dem Paar zu sehen, gehalten wird. Rechts neben dem Paar spielt die Tochter am Boden mit einem Siegeskranz.

An die badischen Soldaten! : ... [Aufruf der] badische[n] vorläufige[n] Volksregierung.
Bildliche Gestaltung von H. Eichrodt.

Am 16. November 1918 begrüßte die sechs Tage zuvor gebildete badische Vorläufige Volksregierung die in ihre Heimat zurückkehrenden Soldaten mit einem Plakat. Der Aufruf zollte der militärischen Leistung und Tapferkeit der Soldaten Hochachtung und sprach sie von der Schuld an den harten Waffenstillstandsbedingungen frei; die dafür Verantwortlichen wurden freilich nur abstrakt benannt: das alte System, die falsche Politik, der maßlose Übermut des Militarismus. Unterschrieben ist der Aufruf von Ministerpräsident Anton Geiß und seinen elf Kabinettsmitgliedern. Die Illustration stammt von dem Maler und Graphiker Hellmut Eichrodt (1872–1943), einem Meisterschüler Hans Thomas.

Badische Landesbibliothek, O 73 C 3
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